Die
Kennzeichnungen auf Lebensmitteln sind in Europa leider mangelhaft. Die
Bestandteile der verwendeten Aromen müssen nicht mehr gekennzeichnet werden,
was manche Lebensmittelhersteller ausnutzen, indem sie den Aromen verschleiert
andere Stoffe zusetzen und so die Kennzeichnung umgehen. Denn neben den
eigentlichen, aromatisierenden Bestandteilen der Aromen (Anteil: 10-20%),
dürfen Lösungsmittel, Füllstoffe, Geschmacksverstärker und Konservierungsstoffe
kennzeichnungsfrei eingesetzt werden.
Auch
Werbeversprechen auf der Verpackung locken mit Naturbelassenheit und gesundem
Inhalt. Jedoch handelt es sich hierbei meist Werbetricks um den Absatz zu
steigern. Eine Übersicht über alle gefährlichen E-Stoffe findet ihr hier.
"Ohne Geschmacksverstärker"
Glutamat
erkennt mittlerweile jeder als Geschmacksverstärker. Auch die Lebensmittelindustrie
weiß das, darf jedoch unter der Bezeichnung "ohne
Geschmacksverstärker", Ersatzstoffe verwenden, die ebenfalls
geschmacksverstärkend wirken und sogar Glutamat beinhalten dürfen.
Beispiele
sind Hefeextrakt, Sojaproteinhydrolysat, Maisproteinhydrolysat, Würze, Sojasoße
und Sojasoßenpulver. All diese Ersatzstoffe können Glutamat beinhalten und
steigern den Appetit ungemein.
"Ohne Konservierungsstoffe"
Auch bei
dieser Deklaration dürfen Lebensmittelkonzerne Ersatzstoffe verwenden und
beispielsweise auf E320 zurückgreifen. E320 oder Butylhydroxyanisol (BHA) kann
allergische Reaktionen und eine Erhöhung der Lipid- und Cholesterinwerte im
Blut bewirken, weshalb wir diesen Zusatzstoff als bedenklich einordnen.
Hier
findet ihr alle E-Stoffe nach ihren Auswirkungen auf die Gesundheit bewertet
und erklärt, aufgelistet: Gesamtliste - E-Stoffe
"Ohne künstliche Farbstoffe"
Steht
dieser Hinweis auf dem Lebensmittel, dürfen sie keine künstlichen Farbstoffe
beinhalten. Verwendet werden nur natürliche Farbstoffe, wie E 100 aus der
Kurkumawurzel. Das ist zunächst eine gute Nachricht.
Leider
kann einen die Industrie auch hier durch verstärkte Farben in Lebensmitteln
täuschen. So kann ein hoher Anteil an Erdbeeren im Joghurt mit Farbstoff aus
roter Bete vorgegaukelt werden.
"Ohne künstliche Aromen"
Bei
dieser Bezeichnung sind künstliche Aromen verboten, natürliche Aromen dürfen
allerdings verwendet werden. Jedoch fehlt hier, wie bereits erwähnt die
Kennzeichnungspflicht der Inhaltsstoffe des Aromas. Hinzu kommt, dass diese
Zusatzstoffe aus irgendeiner pflanzlichen oder tierischen Herkunft hergestellt
werden dürfen. Pfirsich und Kokosaroma wird beispielsweise aus
Schimmel-Pilz-Kulturen extrahiert. Himbeeraroma aus Zedernholzöl. Dass
Erdbeeraroma aus Sägespänen gewonnen wird, ist jedoch falsch. Übrigens dürfen
sämtliche, natürliche wie künstliche Aromen auch in BIO-Produkten eingesetzt
werden.
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