Werbeaussagen unter der Lupe

Die Kennzeichnungen auf Lebensmitteln sind in Europa leider mangelhaft. Die Bestandteile der verwendeten Aromen müssen nicht mehr gekennzeichnet werden, was manche Lebensmittelhersteller ausnutzen, indem sie den Aromen verschleiert andere Stoffe zusetzen und so die Kennzeichnung umgehen. Denn neben den eigentlichen, aromatisierenden Bestandteilen der Aromen (Anteil: 10-20%), dürfen Lösungsmittel, Füllstoffe, Geschmacksverstärker und Konservierungsstoffe kennzeichnungsfrei eingesetzt werden.

Auch Werbeversprechen auf der Verpackung locken mit Naturbelassenheit und gesundem Inhalt. Jedoch handelt es sich hierbei meist Werbetricks um den Absatz zu steigern. Eine Übersicht über alle gefährlichen E-Stoffe findet ihr hier.

"Ohne Geschmacksverstärker"

Glutamat erkennt mittlerweile jeder als Geschmacksverstärker. Auch die Lebensmittelindustrie weiß das, darf jedoch unter der Bezeichnung "ohne Geschmacksverstärker", Ersatzstoffe verwenden, die ebenfalls geschmacksverstärkend wirken und sogar Glutamat beinhalten dürfen.

Beispiele sind Hefeextrakt, Sojaproteinhydrolysat, Maisproteinhydrolysat, Würze, Sojasoße und Sojasoßenpulver. All diese Ersatzstoffe können Glutamat beinhalten und steigern den Appetit ungemein.

"Ohne Konservierungsstoffe"

Auch bei dieser Deklaration dürfen Lebensmittelkonzerne Ersatzstoffe verwenden und beispielsweise auf E320 zurückgreifen. E320 oder Butylhydroxyanisol (BHA) kann allergische Reaktionen und eine Erhöhung der Lipid- und Cholesterinwerte im Blut bewirken, weshalb wir diesen Zusatzstoff als bedenklich einordnen.
Hier findet ihr alle E-Stoffe nach ihren Auswirkungen auf die Gesundheit bewertet und erklärt, aufgelistet: Gesamtliste - E-Stoffe

"Ohne künstliche Farbstoffe"

Steht dieser Hinweis auf dem Lebensmittel, dürfen sie keine künstlichen Farbstoffe beinhalten. Verwendet werden nur natürliche Farbstoffe, wie E 100 aus der Kurkumawurzel. Das ist zunächst eine gute Nachricht.
Leider kann einen die Industrie auch hier durch verstärkte Farben in Lebensmitteln täuschen. So kann ein hoher Anteil an Erdbeeren im Joghurt mit Farbstoff aus roter Bete vorgegaukelt werden.

"Ohne künstliche Aromen"


Bei dieser Bezeichnung sind künstliche Aromen verboten, natürliche Aromen dürfen allerdings verwendet werden. Jedoch fehlt hier, wie bereits erwähnt die Kennzeichnungspflicht der Inhaltsstoffe des Aromas. Hinzu kommt, dass diese Zusatzstoffe aus irgendeiner pflanzlichen oder tierischen Herkunft hergestellt werden dürfen. Pfirsich und Kokosaroma wird beispielsweise aus Schimmel-Pilz-Kulturen extrahiert. Himbeeraroma aus Zedernholzöl. Dass Erdbeeraroma aus Sägespänen gewonnen wird, ist jedoch falsch. Übrigens dürfen sämtliche, natürliche wie künstliche Aromen auch in BIO-Produkten eingesetzt werden.

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